Trauung

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, ...

melden Sie sich bitte frühzeitig beim
 Evang. Pfarramt in Lauchheim, damit der Termin für den Gottesdienst geklärt und für Sie reserviert werden kann und Sie dann Ihre weiteren Vorbereitungen und Termin-
vereinbarungen mit Gaststätten u.s.w. treffen können !
Barbarakapelle festlich geschmückt
 
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Die Hochzeit ist ein ganz besonderes Ereignis: Zwei Menschen sagen „Ja“ zueinander. Zwei Menschen wollen ihr weiteres Leben gemeinsam gehen. Bei der kirchlichen Trauung dankt das Paar Gott für seine Liebe; der Ehebund wird im Namen Gottes gesegnet und das Brautpaar verspricht sich lebenslange Treue und Zuneigung.
 
 Organisatorisches
 Trauungen außerhalb der Kirchengemeinde
 Trauung konfessionsverschiedener Paare
 Ein Partner ist römisch-katholisch
 Ein Partner gehört einer anderen christlichen Kirche an
 Ein Partner gehört keiner christlichen Kirche an
 Traugespräch
 Trautext
 Ehejubiläum


Organisatorisches

Zuständig für die kirchliche Trauung ist immer die Pfarrerin oder der Pfarrer in dessen Gemeinde oder Gemeindebezirk die Braut oder der Bräutigam wohnt.
Wenn Sie zur Kirchengemeinde Lauchheim – Westhausen gehören ist  Pfarrer Marstaller ihr Ansprechpartner
Er wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für das Traugespräch vereinbaren.
 
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Trauungen von Paaren außerhalb unserer Kirchengemeinde

Im Falle, dass Sie nicht in unserer Gemeinde wohnen aber doch in einer unserer Kirchen,  Kreuzkirche,  Barbarakapelle oder in der  Lorenzkapelle heiraten möchten, können Sie Ihre Terminanfrage in gleicher Weise an unser Pfarrbüro richten. In der Regel wird die Trauung dann von Ihrem jeweiligen Gemeindepfarrer übernommen. Für alle weiteren Fragen steht Ihnen unsere Pfarrsekretärin und unsere Mesnerin gerne zur Verfügung.
 
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Trauung konfessionsverbindender Paare

In der evangelischen Kirche können Sie kirchlich getraut werden, wenn entweder die Braut oder der Bräutigam evangelisch ist.
Wenn entweder die Braut oder der Bräutigam nicht evangelisch ist, sind folgende Hinweise für Sie interessant:
 
Ein Partner ist römisch-katholisch
Ein Partner gehört einer anderen christlichen Kirche an
Ein Partner gehört keiner christlichen Kirche an
 
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Ein Partner ist römisch-katholisch:

Damit die kirchliche Trauung durch eine Pfarrerin / einen Pfarrer der evangelischen Kirche von der römisch-katholischen Kirche anerkannt wird, benötigen Sie die Befreiung (Dispens) von der katholischen Eheschließungsform. Bitte wenden Sie sich für den Dispens an das für Sie zuständige katholische Pfarramt.
Wenn Sie möchten, kann die evangelische Trauung auch mit Beteiligung eines katholischen Geistlichen durchgeführt werden. Sprechen Sie dies wegen Ihres Hochzeitstermins bitte frühzeitig ab.
 
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Ein Partner gehört einer anderen christlichen Kirche an:

Ist ein Partner Mitglied einer anderen christlichen Kirche (methodistische, baptistische, etc.), dann benachrichtigen Sie bitte die jeweilige Gemeinde über Ihre geplante kirchliche Trauung.
 
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Ein Partner gehört keiner christlichen Kirche an:

Wenn die Braut oder der Bräutigam aus der Kirche ausgetreten oder nicht getauft ist, kann nach einem Gespräch mit der Pfarrerin / dem Pfarrer eine kirchliche Trauung stattfinden, sofern das Dekanatamt das Traugesuch genehmigt.
Gehört einer der Partner einer anderen als der christlichen Religion an, kann nach einem Gespräch mit der Pfarrerin / dem Pfarrer und der Genehmigung durch das Dekanatamt ebenfalls ein Gottesdienst gefeiert werden. Es wird hierbei nicht von einer evangelischen Trauung, sondern von einem Gottesdienst anlässlich einer (standesamtlichen) Eheschließung gesprochen. Dies ist möglich, wenn der Partner den christlichen Glauben respektiert und seinen Ehepartner nicht an dessen Ausübung hindert.
 
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Traugespräch

Das Traugespräch mit der Pfarrerin / dem Pfarrer findet einige Wochen vor der kirchlichen Trauung statt. Das Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Besprechen des Traugottdienstes.
Hier finden alle Fragen Platz, wie zum Beisspiel:  
Wie ist der Ablauf, die musikalische Gestaltung?
Gibt es – neben der Liebe und der Bitte um Gottes Beistand - ein Thema, das im Gottesdienst besonderen Raum einnehmen soll?
 
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Trautext

Bei der kirchlichen Trauung hält die Pfarrerin / der Pfarrer für Sie und Ihre Gäste eine Trauansprache zu einem biblischen Wort. Dieses steht als Trauspruch über dem Tag Ihrer Hochzeit und über Ihrem gemeinsamen Lebensweg.
Sie können Ihren Trautext selbst auswählen. Grundsätzlich ist jeder Vers der Bibel möglich – unter www.trauspruch.de finden Sie eine kleine Auswahl.
 
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Ehejubiläum

Sie feiern demnächst Ihr 50., 60. oder 65. Ehejubiläum und möchten dies gerne in der Kirche mit einem Gottesdienst begehen?
Dann setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Evangelischen Pfarramt in Verbindung, damit ein Termin zur Vorbereitung vereinbart und die Kirche reserviert werden kann.
Ihr Pfarrer wird Sie einige Zeit vor Ihrem Jubiläum treffen, damit Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen für den Gottesdienst besprechen können.
 
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